Die Nachtpflege ist eine weniger bekanntere Pflegedienstleistung, und wird daher auch weniger beansprucht - sie ist aber genauso wichtig und hilfreich wie andere Leistungen!
Das Angebot richtet sich vor allem an Menschen, welche in der Nacht sehr unruhig sind und damit nachts Betreuung oder Beaufsichtigung benötigen. Tagsüber findet das gewohnte Leben dann wieder in den eigenen vier Wänden statt. Unser Fahrdienst holt die Nachtpflegegäste gerne abends ab, und begleitet sie am nächsten morgen wieder nach Hause. Dies ist vergleichbar mit unserem Tagespflegeangebot - nur umgekehrt!
In der Nachtpflege ist die permanente, individuelle Pflege sowie die notwendige Betreuung gewährleistet. Ein eigenes Zimmer mit Bett, sowie alle Beschäftigungsannehmlichkeiten der Tagspflege stehen dem Gast zur Verfügung, zudem ist das Abendbrot und Frühstück bei uns natürlich auch möglich, ob alleine oder gemeinsam mit den anderen Gästen.
In Einzelfällen kann die Nachtpflege auch ein wichtiges Erleichterungsangebot für pflegende Angehörige sein, die gerne mal wieder eine Nacht durchschlafen möchten, ohne sich Sorgen zu machen oder beansprucht zu werden.
Neue Wege gehen - Unser ELLER-ELMSCH Wohnquartier
Der Mobile Pflegeservice Kiel hat mit den unterschiedlichen Pflege- und Betreuungsangeboten im ELLER-ELMSCH u.a. mit den Service- & Pflegeappartements neue Wege beschritten, da die Art der bestehenden, stationär eingestreuten Kurzzeitpflegen nur selten der Bedarf gedeckt haben, noch die Wünsche von Pflegebedürftigen berücksichtigt wurden. in unser Konzept haben wir die Nachtpflege gleich integriert und entsprechende Räumlichkeiten vorgesehen.
Mit den Service- & Pflegeappartements wurde im Rahmen von Kurzzeitpflege in Kiel ein für Schleswig-Holstein neues und einmaliges Angebot geschaffen für Menschen, die wieder so fit wie möglich gepflegt werden wollen und wieder nach Hause möchten. Diese Appartements stehen natürlich auch unseren Nachtgäste zur Verfügung.
Die Nachtpflege ist als Leistung grundsätzlich im stationären Bereich einzuordnen, die Gäste verbringen die Nacht über bei uns im ELLER-ELMSCH.
Wenn gewünscht erstellen wir auf Nachfrage aber auch ein individuelles Angebot und sorgen nachts in Ihren eigenen vier Wänden für die nötige Pflege und Betreuung.
Finanzierung
Pflegeversicherte mit mindestens Pflegegrad II können den ihnen zustehenden Betrag für Urlaubs- und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für die Nachtbetreuung einsetzen. Hierfür stehen 1612,-€ und zusätzlich die Hälfte des Kurzzeitpflegeanspruches - also weitere 806,-€ pro Kalenderjahr zur Verfügung. Auch die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in einer monatlichen Höhe von 125,-€ können für die Nachtbetreuung genutzt werden.