Mütter und Väter tragen die Familien. Wenn es zu einem Ausfall kommt, weil "die haushaltsführende Person" erkrankt, kann das Familiensystem stark belastet werden. Für eine kurze Zeit kann so ein Ausfall kompensiert werden. Wenn aber eine Mutter/ ein Vater über einen längeren Zeitraum ihrer/ seiner ursprünglichen Aufgabe nicht nachkommen kann, dann geht es an die Substanz.
Solche Situationen sind nicht selten:
Die älteren Kinder und der Haushalt müssen natürlich auch dann versorgt werden
Für diesen Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt
Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfen, die ins Haus kommen und sich um Kinder, Mutter und Haushalt kümmern - bis zu 8 Stunden täglich.
Hierfür stellt der betreuende Hausarzt oder Gynäkologe eine Verordnung aus, die bei der Krankenkasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne hierzu und auch Ihren Arzt.
Kurzfristige und schnelle Hilfen und auch für langen Zeiträume
Das Antragsverfahren ist einfach: Der betreueunde Hausarzt oder Gynäkologe stellt eine entsprechende Verordnung aus, die vom Versicherten bei der Krankenkasse eingereicht wird.
Wir beraten Sie gerne hierzu und auch ggf. den Haus- oder Facharzt.