Familienpflege

 

Mütter und Väter tragen in der Regel die Familien. Wenn es zu einem Ausfall kommt, weil die haushaltsführende Person erkrankt oder anderweitig ausfällt, kann das Familiensystem stark belastet werden. Für eine kurze Zeit kann so ein Ausfall ggf. kompensiert werden, wenn aber eine Mutter oder ein Vater über einen längeren Zeitraum ihrer / seiner ursprünglichen Aufgabe nicht nachkommen kann, dann geht es nicht selten an die Substanz aller Beteiligten.

 

Solche Situationen sind nicht selten:

 

  • Schwangerschaften mit Komplikationen
  • Geburten mit Folgeproblemen
  • Postnatale Depressionen
  • Mehrlingsgeburten

 

Die älteren Kinder und der Haushalt müssen natürlich auch dann versorgt werden.

 

Für diesen Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt

 

Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfen, die ins Haus kommen und sich um die Kinder, Mutter und Haushalt kümmern - bis zu 8 Stunden täglich.

 

Hierfür stellt der betreuende Hausarzt oder Gynäkologe eine Verordnung aus, die bei der Krankenkasse eingereicht wird. Wir beraten Sie, aber auch Ihren Arzt gerne hierzu.

Der Mobile Pflegeservice Kiel ist in jeder Situation für Sie da!

 

✓ wir betreuen die erkrankte Person, bei Bedarf auch pflegerisch und medizinisch

✓ wir kümmern uns um die Kinder: machen das Schulbrot, bringen sie zur Kita und helfen auch bei den Hausaufgaben (Grundschule)

✓ wir erledigen die Einkaufsorganisation und Kochen

✓ wir kümmern uns um den gesamten Haushalt

 

Scheuen Sie sich nicht unsere Hilfen in Anspruch zu nehmen! Im Normalfall ist eine schnelle Lösung gefunden und allen Beteiligten wird umgehend geholfen! Natürlich arbeiten wir in jedem Fall diskret und vertraulich!
 

Wir beraten Sie gerne individuell – zu Leistungen, Finanzierung und allen offenen Fragen rund um die Urlaubspflege.

 

Telefon: 0431 / 92221
E-Mail: info@mobiler-pflegeservice.de

 

Melden Sie sich gerne – wir sind für Sie da!

Kurzfristige und schnelle Hilfen — auch für lange Zeiträume

Das Antragsverfahren ist einfach:

 

Der betreueunde Hausarzt oder Gynäkologe stellt eine entsprechende Verordnung aus, die vom Versicherten bei der Krankenkasse eingereicht wird.

 

Wir beraten Sie gerne hierzu und ggf. auch ggf. die behandelnden Ärzte und helfen gerne bei der Antragsstellung.

 

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